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Verwaltungsrecht: Nachts quiekende Meerschweinchen müssen umziehen

Quieken (ein knappes Dutzend) Meerschweinchen einer Universität (hier in Münster), die dort am Institut für Neuro- und Verhaltensbiologie gehalten werden, nachts derart laut, dass eine Nachbarin, deren Grundstück nur zwei Meter von dem Gehege entfernt liegt – unzumutbar gestört wird, so müssen die Tiere „umziehen“. Das gelte auch schon allein deswegen, weil die zehn Meter lange und acht Meter breite Käfiganlage am Gebäude der Universität den Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten hat. (VwG Münster, 2 K 1015/13)

Quelle IVD West 04/2016

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