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Verwaltungsrecht: Der Schornsteinfeger des Bezirks muss sich nicht filmen lassen

Bezirksschornsteinfegern muss für ihre “Feuerstättenschau“ ungehindert Zugang zu Wohnräumen gewährt werden“. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Zugleich wurde einem Mieter-Ehepaar, das den Besuch des schwarzen Mannes als “ Zwangsmaßnahme“ empfand, untersagt, Video-Aufzeichnungen seiner Tätigkeit herzustellen: Solche Anfertigungen ohne Einwilligung des Bezirksschornsteinfegers stelle einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Die turnusmäßige Feuerstättenschau diene der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahren – und damit einem legitimen Ziel. (VwG Berlin, 8 L 183/16)

Quelle IVD West 03/2017

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