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CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Die Regelung fordert von Verwaltungsunter- nehmen, dass sie die Informationen aus der Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung weitergeben, um die Aufteilung des CO2 pt-Preises zu bestimmen, Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Mit dem Gesetz zur fairen Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten will die Bundesregierung Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher Ist der Kostenanteil für Vermieter, Wer In klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen Investiert, muss anteilig weniger zahlen. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO,-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche Im Jahr. Vermieter ermitteln die CO,-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung.

In manchen Fällen hindern Vorgaben, zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz, Vermieter daran, die Energiebilanz vor Gebäuden zu verbessern, Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz.

Quelle: ImmobilienVerwaltung 1/2023

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