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Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert

Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden.

Bundestag und Bundesrat stimmen in ihren letzten Sitzungen des Jahres dem Gesetz zu. Das Gesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Quelle: AIZ Immobilienmagazin 1-2/2020

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