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Urteil: Amtsgericht zweifelt am Mietspiegel

Das Amtsgericht Siegburg zweifelt an der Richtigkeit des Mietspiegels 2021 im nordrhein-westfälischen Troisdorf und hat stattdessen mithilfe eines Gutachters eine abweichende Netto-Vergleichsmiete für eine Wohnung festgelegt. Im vorliegenden Fall (Az. 123 C 60/21) wollte ein Vermieter die Miethöhe für seine 78 Quadratmeter Maisonette-Wohnung von rund 560 Euro (7,18 pro Quadratmeter) anheben, und zwar auf rund 644 Euro (8,25 Euro pro Quadratmeter).

Die Mieter jedoch ließen sich das nicht gefallen und verwiesen stattdessen auf den Mietspiegel für die Stadt Troisdorf aus dem Jahr 2021. Laut diesem betrug die Vergleichsmiete nur 7,36 Euro pro Quadratmeter. Dementsprechend hätten sie höchstens eine neue monatliche Miete von rund 574 Euro zahlen müssen. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Siegburg. Dieses kam zu Schluss, dass die Datenerhebung für den Troisdorfer Mietspiegel 2021 möglicherweise nicht korrekt ist.

Als Grund dafür wird angeführt, dass die Vergleichsmiete des Mietspiegels unter den Werten des Mietspiegels aus dem Jahr 2014 liegt und im städtischen Bereich mit Mietsteigerungen von mindesten 10 Prozent zu rechnen gewesen ist. Die ortsübliche Netto-Vergleichsmiete für die Maisonette-Wohnung wurde von einem Sachverständigen anhand von Vergleichswohnungen und des Mietspiegels stattdessen nun auf 622,50 Euro Monat (7,98 Euro pro Quadratmeter) beziffert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ag-siegburg.nrw.de/Az. 123 C 60/21
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