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Mietrecht: Wer die Wohnung “ verschimmeln“ lässt, bezahlt die Säuberung

Stellt sich heraus, dass ein Mieter seine Wohnung hat “ verschimmeln“ lassen, ohne den Vermieter darüber zu informieren, so muss er die Beseitigung der Spuren bezahlen. Das Amtsgericht Duisburg kam zu diesem Ergebnis, nachdem es erst bei der Übergabe einer Wohnung nach Mietvertragsschluss aufgefallen war, dass der Mieter einen erheblichen Schimmelbefall dem Vermieter – ohne einen Grund dafür nennen zu können – nicht gemeldet hatte. Die Beseitigung des Schadens kostete – einschließlich des Sachverständigengutachtens – fast € 6.000,–. Mit Blick auf die mit 35 m² überschaubare Größe der Wohnung eine enorme Summe, die der Mieter zu ersetzen hat. Er sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, den Vermieter darüber zu informieren, dass sein Eigentum in Gefahr gewesen sei.

(AG Duisburg, 7 C 274/13)

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