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Mietgebühren für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlegbar

DER FALL:

Der Revislonsentscheidung lag eine landgerichtliche Entscheidung zugrunde, die den Tatbestand nur unzureichend abbildete, was zur Aufhebung der Berufungsentscheidung führte. Lediglich für das weitere Verfahren wies der Bundesgerichtshof (BGH) auf die materielle Rechtslage hin und stellte weitreichende rechtliche Erwägungen an:

Da es sich um eine preisgebundene Wohnung handelte, stellte der BGH zunächst nochmals klar, dass auch für Betriebskostenabrechnungen von preisgebundenem Wohnraum ab dem 1. Januar 2004 die Betriebskostenverordnung anzuwenden ist. Im Wortlaut des & 1 Abs, Betriebskosten-verordnung sind Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten ausdrücklich ausgenommen, nicht zu den Betriebskosten gehören aber auch Kapitalkosten und Finanzierungskosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln.

Quelle: VDIVAktuell 2022

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