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Energie: vzbv rät dazu, Schadenersatzansprüche zu prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) rät Kunden, die von fristlosen Kündigungen ihrer Energielieferanten betroffen sind, Schadenersatz zu fordern. Ein Schaden sei den Kunden deshalb entstanden, weil sie unverschuldet in die Energiegrundversorgung geraten seien, so der vzbv. Oftmals zahlen Kunden für die Energiegrundversorgung höhere Preise als für selbst gewählte Tarife.

Betroffene Kunden sollten die ihnen entstandenen Schäden so konkret wie möglich beziffern. Der vzbv stellt dazu unter anderem einen Rechner zur Verfügung, mit dem dies gelingt. Jedoch berücksichtigt dieser nicht die Soforthilfe und die Gaspreisbremse, die die Schadenersatzansprüche laut vzvb verringern können.

Verbraucher sollten sich beim Schadenersatz laut Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen, „nicht mit Peanuts abspeisen lassen“. Außerdem können sie die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren, die sich auf die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern spezialisiert hat.

Quelle: verbraucherzentrale.de
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