Sie haben Fragen?   0231 / 527923 bis 25

Eigentumswohnung: Will´s die Gemeinschaft nicht, gibt es keine ,,Elektro-Ladestation“

Ein einzelner Eigentümer kann es nicht durchsetzen, dass in der Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage an seinem Elektro-Pkw-Stellplatz eine Ladestation installiert wird, wenn die Eigentümerversammlung dem nicht zustimmt. Dies nicht einmal dann, wenn er bereit ist, die Kosten für die Herstellung einer Stromleitung vom Hausverteiler zur Ladestation alleine zu tragen.

(LG München I, 36 S 2041/15) Quelle IVD West April 2017

Sie haben Fragen?

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – zuverlässig und kompetent.