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Betriebskosten: Schickt der Vermieter von sich aus, so muss er auch die Kosten tragen

Mieter haben das Recht, die vom Vermieter geschickte Betriebskostenabrechnung einzusehen. Das können sie persönlich an dessen Wohnort tun oder sich – gegen Kostenerstattung – Fotokopien der Originalrechnungen bestimmter Bereiche der Abrechnung schicken lassen. Schickt der Vermieter jedoch von sich aus Kopien der Nebenkosten des vorangegangenen Jahres, so kann er die Kopier- und Portokosten nicht seinem Mieter auferlegen – er hat sie selbst zu tragen. (AG Bingen, 21 C 197/15)

Quelle IVD West 03/2017

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