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Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien

Rechtsgrundlage§ 23 EStG
steuerpflichtige VeräußerungGrundstücksveräußerung innerhalb von 10 Jahren nach entgeltlichem Erwerb
Ausnahmen von der BesteuerungGebäude, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
GewinnermittlungVeräußerungserlös ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten + AfA, soweit in der Vergangenheit als Werbungskosten abgezogen = Gewinn
SteuersatzIndividueller Steuersatz im Rahmen der ESt-Veranlagung

Quelle: IVD Immobilien Fakten 2019

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