| Rechtsgrundlage | § 23 EStG |
|---|---|
| steuerpflichtige Veräußerung | Grundstücksveräußerung innerhalb von 10 Jahren nach entgeltlichem Erwerb |
| Ausnahmen von der Besteuerung | Gebäude, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden |
| Gewinnermittlung | Veräußerungserlös ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten + AfA, soweit in der Vergangenheit als Werbungskosten abgezogen = Gewinn |
| Steuersatz | Individueller Steuersatz im Rahmen der ESt-Veranlagung |
Quelle: IVD Immobilien Fakten 2019